Schulwegplan

Schulwegplan der Richard-Dorer-Schule:

  • Erwachsene sollen stets Vorbild sein im Straßenverkehr.
  • Ermutigen Sie Ihr Kind, den Schulweg zu Fuß zu gehen.
  • Achten Sie darauf, dass das Kind helle und reflektierende Kleidung trägt.
  • Berechnen Sie die Zeit passend. Eile und Träumerei führen zu Gefahrsituationen.
  • Üben Sie mit dem Kind das sichere Überqueren der Straße.
    • Beim Überqueren der Straße ist ein Zebrastreifen und eine Druckampel zu nutzen. Nutzen Sie für das Überqueren nie die Stelle zwischen parkenden Autos.
  • Sprechen Sie mit Ihrem Kind über veränderte Straßenverhältnisse, die Schnee, Eis und Regen mit sich bringen. Machen Sie die Konsequenzen für Autofahrer und Fußgänger deutlich.
  • Können Sie mal nicht vermeiden, das Kind mit dem Auto zur Schule zu fahren oder abzuholen, sind ausnahmslos die angrenzenden Parkplätze zu nutzen. Ein- und Aussteigen auf der Straße ist eine Gefahr für ALLE.
  • Das Busfahren will gelernt sein: Üben Sie das Warten an einer Haltestelle. Besprechen Sie die Rangierweite, den ein Bus braucht. Sprechen Sie mit Ihrem Kind über das richtige Verhalten beim Ein- und Aussteigen sowie während der Fahrtzeit. Machen Sie die besondere Gefahrenquelle nach dem Aussteigen deutlich.
  • Inliner, Skateboards, Roller sind keine Fahrzeuge, die für den Verkehr zugelassen sind.
  • Die Richard-Dorer-Schule folgt der dringenden Empfehlung der Polizeibehörde, des Ministeriums und des ADAC: Die Benutzung von Fahrrädern auf dem Schulweg ist erst nach Teilnahme an der Radfahrausbildung durch die deutsche Verkehrswacht zu empfehlen. Die Radfahrausbildung findet statt in Klasse 4.  Bei jüngeren Schüler*innen empfehlen die Polizeibehörde, das Ministerium und der ADAC die Begleitung durch einen Erwachsenen.
    • Nutzt das Kind das Fahrrad, sind sich Eltern und Kind über die vielfältige Gefahrenquelle der „Steigung der Bourg-Achard-Straße“ bewusst.
    • Als Eltern tragen Sie Sorge dafür, dass Ihr Kind ein verkehrssicheres Fahrrad nutzt und sicher gekleidet ist.
    • Klären Sie Ihr Kind darüber auf, zu welchen Konsequenzen zusätzliches Gewicht (Ranzen) bei Steigung und Gefälle führt.
    • Auf dem gesamten Schulgelände ist das Radfahren verboten. Das Rad muss geschoben werden.
    • Es stehen 6 Fahrradständer zur Verfügung. Weitere Abstellfläche kann auf dem Schulhof nicht gestellt werden.

Eine Person, die mit dem Rad am Verkehr teilnimmt, ist ein Verkehrsteilnehmer, der alle Regeln der Straßenverkehrsordnung wissen und sicher anwenden können muss. Die Straßenverkehrsordnung gibt vor: StVO § 2  Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen.

Vorgabe für die Teilnahme am Verkehr (Gehweg sowie Straße) ist außerdem ein verkehrssicheres Fahrrad. Rechtlich verpflichtend sind:

  • zwei voneinander unabhängige Bremsen (für Kinder möglichst Hand- und Rücktrittbremse)
  • eine Klingel, die nicht zu leise sein sollte
  • eine Lampe (vorne)
  • ein weißer Reflektor (vorne)
  • ein rotes Rücklicht
  • ein roter Reflektor (hinten)
  • vier gelbe Speichenreflektoren (Katzenaugen) oder reflektierende weiße Streifen an den Reifen oder Speichenreflektoren (an allen Speichen)
  • rutschfeste und festverschraubte Pedale, die mit je zwei Pedalreflektoren ausgestattet sind
  • Ein Dynamo ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Seit 2013 sind auch Lampen mit Akku- oder Batteriebetrieb zugelassen.

Ohne diese Ausstattung darf ein Rad nicht im Verkehr gefahren werden. Die Beleuchtung muss auch tagsüber funktionieren, die Rückstrahler müssen immer vollständig sein.

  • Erstklässler*innen können in ihrer ersten Schulwoche auf dem Schulhof abgeholt werden. Anschließend bewältigen die Kinder den Schulweg alleine bzw. in Schüler*innen-/Freundesgruppen. Eine dauernde Abholung auf dem Schulhof kann nicht geduldet werden. Es ist sicher zu stellen, dass alle Lehrer*innen und Mitarbeiter*innen Überblick über Personen auf dem Schulgelände haben. Das Abholen im Schulgebäude ist generell nicht gestattet, nur im Krankheitsfall bzw. auf Anweisung einer Lehrkraft.